Montag, 12.12.2022

Genuss ohne Risiko

Bis 2030 sollen Lebensmittelabfälle in der Schweiz gegenüber 2017 um die Hälfte reduziert werden. Um dieses Ziel gemeinsam zu erreichen, hat der Bund das Lebensmittelgesetz ange¬passt, woraus der Leitfaden «Genuss ohne Risiko» entstanden ist.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Lebensmitteln gibt an, bis wann ein Produkt garantiert seine Eigenschaften (z.B. Geruch, Farbe, Konsistenz, etc.) behält. Dass das Produkt auch danach noch sicher verzehrt werden kann, zeigt der neue Leitfaden, der vom Verein Tischlein deck dich auf wissenschaftlicher Basis erarbeitet wurde. Dieser zeigt auf, welche Lebensmittelkategorien wie lange nach Ablauf des MHD bedenkenlos verzehrt werden können. Grundsätzlich ist eine sensorische Prüfung mittels «Sehen, Riechen, Schmecken» immer Voraussetzung dafür. Der Leitfaden wird bei Transgourmet etwa für die sichere Abgabe von Lebensmittelspen­den an Tischlein deck dich und andere Institutionen zur Lebensmittelabgabe genutzt.

In der Gastronomie dürfen Produkte auch gemäss dem Leitfaden weiterverarbeitet werden. Jedoch sind die Produkte nach Ablauf des MHD+ zu entsorgen, während in den Privathaushalten individuell entschieden werden darf, wie lange man das Produkt nutzt.

Anders verhält es sich jedoch bei Produkten mit Verbrauchsdatum (VD). Diese Produkte dürfen allerdings bis 90 Tage nach Ablauf des VD weitergenutzt werden, wenn man sie rechtzeitig einfriert. Welche Produkte sich dafür eignen, wird im Leitfaden beschrie­ben.

Weitere Informationen insbesondere für Hersteller und Gastronomen zum neuen Lebensmittelgesetz und dem Leitfaden werden kostenlos in der Webinar-Serie von United Against Waste zur Verfügung gestellt.

Genuss ohne Risiko

 

united-against-waste.ch

transgourmet.ch/nachhaltig