Die Regeln

  • Du hast 3 Stunden Zeit, deine zwei Gerichte zuzubereiten. Nach 2,5 Stunden muss die Vorspeise geschickt werden, 30 Minuten später die Hauptspeise.

  • Die Zutaten und die Zubereitung müssen für vier Personen als Tellergericht dargestellt werden.

  • Vor- und Hauptspeise präsentierst du auf jeweils vier Tellern (Anrichtegeschirr) aus Porzellan, Schiefer, Stein, Holz oder Corian. Andere Materialien sind nicht erlaubt. Die Teller sind servicetauglich und hygienisch einwandfrei zu präsentieren. Sollten mehrere Geschirrkomponenten pro Gericht verwendet werden, müssen diese als eine Einheit serviert werden (Beispiel: Grosser Teller mit separatem Glas auf Holztableau).

  • Alle benötigten Zutaten bzw. Lebensmittel müssen von dir selbst abgewogen und in der zu verarbeitenden Menge mitgebracht werden.

  • Die mitgebrachten Lebensmittel müssen unbearbeitet und roh sein.

  • Das Fleisch darf ausgebeint und dressiert, aber nicht portioniert mitgebracht werden.

  • Das Schweizer Bio-Knospe-Gemüse und die Früchte dürfen geschält, aber nicht geschnitten mitgebracht werden.

  • Hülsenfrüchte dürfen in Wasser eingelegt, aber nicht bearbeitet mitgebracht werden.

  • Alle Fonds dürfen, nicht reduziert und nicht abgeschmeckt, mitgebracht werden.

  • Sämtliche Teige können fertig, jedoch nicht ausgerollt und geschnitten sein. Convenience-Teige (Blätterteig, Filoteig, Strudelteig und Frühlingsrollenteig) dürfen ungebacken und in gekauftem Zustand mitgebracht werden.

  • Salzige Biskuits dürfen fertig gebacken, aber nicht geschnitten sein.

  • Farcen, Füllungen, Buttermischungen, Saucen, Massen und Garnituren-Elemente müssen vor Ort hergestellt werden.

  • Selbstgemachte Konserven (Eingemachtes, Eingelegtes oder Fermentiertes), welche nicht als Hauptkomponenten verwendet werden, dürfen mitgebracht werden. Vor Ort muss bei diesen Produkten mindestens ein weiterer Verarbeitungsschritt erfolgen.

  • Vor- und Hauptspeise dürfen nicht mehr abgeändert werden und müssen wie im Teilnahmedossier beschrieben zubereitet und angerichtet werden, natürlich alleine und ohne Hilfe.

  • Das Wettkochen wird nach betrieblich gültigen Arbeitsschutz- und Hygienerichtlinien durchgeführt.

  • Die Finalteilnehmenden werden für ihre Aufwände (Lebensmittel, Spesen etc.) mit einer einmaligen Pauschale von CHF 700.- (Auszahlung im Januar 2024) entschädigt.

  • Die Rezeptur deiner Vor- und Hauptspeise sendest du uns bis 2 Wochen vor dem Finale zu.

  • Die Infrastruktur/Kochgeräte, die dir in Baden zur Verfügung stehen, findest du in nachfolgendem Video: 
     

 

Infrastruktur/Geräte der Wettküche in Baden:

 

Und so wird bewertet:

Während dem Kochen durch die Kochjury: Punkte
1. Mise en Place gemäss deinen Rezepten 10
2. Wirtschaftliches Arbeiten (Organisation/Warenverbrauch) 15
3. Garmethoden/Kochtechniken     35
4. Hygiene 15
Nach dem Anrichten durch die Degustationsjury:  
1. Präsentation 10
2. Degustation 40