Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
Transgourmet/Prodega

Geltungsbereich / Allgemeines
Das Angebot der Transgourmet Schweiz AG beschränkt sich auf das Gebiet der Schweiz und ist auf gewerbliche Partner in der Schweiz ausgerichtet. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) finden auf alle Leistungen des Prodega/Transgourmet Angebotes Anwendung und sind in die Bereiche «Allgemein Gültigkeit», «Abholgrosshandel» und «Belieferungsgrosshandel» unterteilt. Sie sind integrierender Bestandteil aller mit Transgourmet Schweiz AG (nachfolgend Transgourmet genannt) abgeschlossenen Vereinbarungen. Die AGB erhalten ihre Rechtskräftigkeit automatisch durch das Eingehen von geschäftlichen Tätigkeiten zwischen Kunden und Transgourmet.

 

Änderung der AGB

Änderungen der AGB können jederzeit und ohne Information durchgeführt werden. Massgebend sind die AGB auf der Homepage der Transgourmet.

 

Allgemeine Gültigkeit

Datenschutz
Die gültigen Datenschutzrichtlinien sind in der Datenschutzerklärung ersichtlich.

 

Kundencenter
Transgourmet hat das Recht, Gespräche zu Schulungs- und Marketingzwecken, aus Gründen der Qualitätssicherung sowie zu Beweissicherungszwecken aufzuzeichnen, aufzubewahren und zu verwerten. Zudem kann eine Drittperson das Gespräch mithören. Die Aufnahmen werden innert sechs Monaten ab Aufzeichnung gelöscht, sofern keine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht..

 

Daten auf der Homepage „Transgourmet.ch“ und im Webshop „shop.transgourmet.ch“ und weiteren von Transgourmet betriebenen Online Kanälen

Die Daten auf diesen Websites werden nach bestem Wissen zusammengestellt, überarbeitet und angeboten. Transgourmet übernimmt keine Verantwortung und keine Garantie für deren Verfügbarkeit, Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Gesetzmässigkeit. Sie sichert diese Eigenschaften weder explizit noch konkludent zu.

 

Transgourmet übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus dem Gebrauch oder der Nichtverfügbarkeit von Daten in/aus diesen Seiten und weiteren Online Kanälen. Ohne vorgängige schriftliche Erlaubnis der Transgourmet dürfen keine Daten aus den Online Medien reproduziert, vervielfältigt oder sonst wie verbreitet werden.

 

Zinsen auf verspäteten Zahlungen
Auf überfälligen Ausständen wird ein Zins von 7% (Zinssatzänderungen vorbehalten) in Rechnung gestellt. Mit der zweiten Mahnung werden CHF 30.00 Mahnspesen belastet.
 

 

Produktehaftpflicht

Transgourmet übernimmt nur für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte, direkte Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages eine Haftung. Jede weitere Haftung oder Verpflichtung wird hiermit wegbedungen. Dies gilt auch für entstehende Folgeschäden.

 

Produkte Spezifikationen

Die Spezifikationen werden von den Produzenten sowohl auf dem Produkt als auch im elektronischen System angebracht. Transgourmet nimmt keine Veränderungen an diesen Spezifikationen vor und lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.

 

Leihgebinde
Leihgebinde wie zum Beispiel Rollcontainer, Kunststoffbehälter, Paletten sind Eigentum der Transgourmet oder deren Lieferanten. Diese sind in der Regel bei der nächsten Lieferung zurück zu geben. Bei Leihgebinde mit Depot können Minusdifferenzen jederzeit in Rechnung gestellt werden.
 

 

Schadenersatzforderung
Aufgrund von fehlenden Waren im Abholgrosshandel und / oder Fehllieferung im Belieferungsgrosshandel können keine Schadensersatzforderungen gegenüber Transgourmet geltend gemacht werden..

 

Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten sind durch die ordentlichen Gerichte am Sitz der Transgourmet zu beurteilen. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen anwendbar.

 

 

Abholgrosshandel

Die obligatorische Kundenkarte mit Foto ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Änderung der Einkaufsberechtigung muss sofort gemeldet werden.

  • Die Kundenkarte ist bei jedem Besuch vorzuweisen.

  • Die persönliche Kundenkarte Gastronomie/Detailhandel berechtigt zum Einkauf in allen Prodega Märkten.

  • Die Einkaufsberechtigung erlischt bei Betriebsaufgabe

  • Je Kundenkarten-Inhaber ist maximal eine Begleitperson zugelassen.

  • Taschen irgendwelcher Art (ausser Kühltaschen) dürfen nicht in die Verkaufsräume mitgenommen werden.

  • Beim Einkauf ist die Benützung eines Einkaufswagens obligatorisch.

  • Die Waren werden rein netto verkauft, gegen Barzahlung in CHF oder Euro, per Maestro oder Postcard.

  • Eine Abbuchung im Lastschriftverfahren (LSV) bedingt zusätzliche Abklärungen.

  • Wir erwarten einen Umsatz in der Transgourmet Gruppe von mindestens CHF 5’000.00 pro Jahr.

  • Bei Missbrauch der Kundenkarte wird die Einkaufsberechtigung entzogen.

  • Der Verlust der Kundenkarte ist sofort zu melden; jeder Kunde haftet für seine Kundenkarte.

  • Die Jugendschutzgesetze verbieten den Verkauf von: Alcopops, Spirituosen, Aperitifs und Tabakprodukten an unter 18-jährige. Die Mitarbeitenden dürfen einen Ausweis mit Altersangabe verlangen.

 

Gültigkeit der Preise
Es gelten die am Gestell ausgezeichneten Preise pro Artikel und Mengeneinheit. Aktionspreise sind gültig vom Startdatum bis zum letzten Tag der Aktion.

 

Zahlungsbedingungen
Im Abholgrosshandel gilt als Grundsatz, die Begleichung der Rechnung an der Kasse in Bargeld, Einkaufsgutscheinen oder mit Debitkarte. Auf Antrag und mit der notwendigen Einwilligung kann ein LSV (Lastschriftverfahren) eröffnet werden.

 

 

Belieferungsgrosshandel

Gültigkeit der Preise
Es werden jeweils die am Bestelltag gültigen Preise pro Artikel und Mengeneinheit verrechnet.

 

Die in den Publikationen und im Internet aufgeführten Preise sind ohne Mehrwertsteuer und inkl. VRG. Preise können ohne Vorankündigung geändert werden. Im Webshop gelten die Preise welche im Warenkorb-Prozess berechnet werden. 

 

Aktionspreise sind gültig für Bestellungen in der ausgeschriebenen Aktionszeit und solange Vorrat. Die Auslieferung von Aktionswaren muss, je nach Tourenplan, bis Maximum fünf Arbeitstage nach Ende der Aktion erfolgen.
 

 

Durchschnittlicher Abladewert
Berechnung durchschnittlicher Abladewert = Umsatz pro Betrieb pro Liefertag. Als «Betrieb» gilt ein Standort an derselben Lieferadresse. 

 

Es wird ein minimaler Abladewert von CHF 700.00 pro Lieferung verlangt. Bei mehrfacher Unterschreitung behält sich Transgourmet vor, einen Kleinmengenzuschlag von CHF 50.00 zu verrechnen.
 

 

Bestellschlusszeiten
Es gelten die auf der Homepage und im Internetshop «Transgourmet online» veröffentlichen Bestellschlusszeiten (inkl. Feiertage).

 

Änderung von Bestellungen Frischfleisch / F&G frisch
Bestelländerungen (Minderung / Annullation) können bis 10 Uhr am Vortag der Lieferung, Wochenbestellungen bis zwei Arbeitstage vor der Lieferung angenommen werden.

 

Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich franko Domizil per Camion und gemäss Tourenplan. Bei Lieferungen an Bergstationen gilt franko Talstation. Kosten für Bergbahnen gehen zu Lasten des Empfängers.

 

Die Ware wird in den dafür bestimmten Räumen abgestellt. Die Waren werden durch Transgourmet nicht in die Lagerregale eingeräumt.

 

Mit der Abgabe der gelieferten Ware (Warenannahme / Talstation) gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
 

 

Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel ist auf 30 Tage netto ohne Skonto festgelegt. Für Neukunden erfolgt die Rechnungsstellung als Tagesrechnung. Weiter werden die Zahlungsbedingungen soweit möglich mit einer vorhandenen Prodega-Karte harmonisiert. Es gelten die vom Gesetzgeber jeweils zum Zeitpunkt der Fakturierung gültigen Mehrwertsteuersätze. Änderungen der Mehrwertsteuersätze werden durch Transgourmet nicht kommuniziert. Transgourmet fakturiert in CHF und akzeptiert keine anderen Währungen oder WIR.
 

 

Zugehörigkeit zu Einkaufsgesellschaft

Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Abrechnung der jährlichen Rückvergütung Mitglied einer Einkaufsgesellschaft / Einkaufsgenossenschaft die gegenüber der Transgourmet Rückvergütungsforderungen stellen wird, behält sich Transgourmet das Recht vor, dem Kunden keine direkte Rückvergütung abzurechnen.

 

Stellt eine Einkaufsgesellschaft / Einkaufsgenossenschaft gegenüber Transgourmet eine Rückvergütungsforderung auf einen Betrieb, bei welchem die Rückvergütung bereits direkt ausbezahlt wurde, so behält sich Transgourmet das Recht vor, den Betrag beim Kunden zurückzufordern.
 

 

Reklamationen

Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Ware. Korrekt gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen.

 

Die Qualitätskontrolle (Menge / Beschaffenheit) der gelieferten Ware ist sofort nach Erhalt durchzuführen. Allfällige Mängel sind so rasch als möglich zu melden, spätestens:

 

Bei Frischprodukten (Fleisch/F&G frisch/Molkerei) und Tiefkühlprodukten:

  • 1 Arbeitstag (Mo – Fr) nach der Lieferung

Restliche Lieferung:

  • 2 Arbeitstage (Mo – Fr) nach der Lieferung

 

 

Nach diesen Fristen eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Mängel die bei einer allgemeinen Qualitätskontrolle nicht erkennbar sind, müssen umgehend nach deren Entdeckung der Transgourmet mitgeteilt werden.

 

Kundenrückmeldungen bezüglich Lieferungen sind immer an das jeweilige Kundencenter zu geben.

 

Meldungen über Qualitätsmängel werden nur unter Angabe von Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdatum (Rückverfolgbarkeit), wenn möglich mit Muster oder aussagekräftigen Fotos, entgegengenommen.

 

Fehllieferungen oder Artikel mit Qualitätsmängeln werden nach Rücksprache mit dem Kunden entweder durch gleichwertigen Ersatz mit der nächsten Lieferung oder mit einer Gutschrift abgegolten.

 

Frisch- und Tiefkühlprodukte können auf Grund vom Lebensmittelgesetz (Garantie über Einhaltung der Kühlkette) nicht zurückgenommen werden.

 

Ist der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend und wird nicht innerhalb von 24 Stunden nach abgemachtem Lieferzeitpunkt die fehlende Lieferung beim Kundencenter reklamiert, gilt die Lieferung als angenommen.

 

Moosseedorf, 1. November 2021