Umsetzung Lebensmittelrecht (LIV)

Die Übergangsfrist zur Umsetzung der Anforderungen aus dem neuen Lebensmittelrecht endet bald.

Nach einem Jahr seit Inkrafttreten des neuen Lebensmittelrechts enden die ersten Übergangsfristen zur Umsetzung im Offenverkauf. Ab 1. Mai stehen in der Gastronomie die neuen Anforderungen zur Allergenauskunft und zur Herkunftsdeklaration von Fisch im Fokus.

 

Die wichtigsten Änderungen für den Offenverkauf nochmals in Kürze:

„Offenverkauf“ steht für angebotene Lebensmittel ohne Verpackung. Dies gilt auch für Buffets und Speisen in Restaurants, Take-Aways usw. 
Ein Erklärvideo zu den Anforderungen LIV finden Sie hier: 

 

Allergene:

Es gilt neu grundsätzlich das Prinzip der Schriftlichkeit. Für die Sicherstellung der Allergenauskunftspflicht muss ein Konzept vorliegen. Die Allergene können zum Beispiel auf der Speisekarte aufgeführt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass schriftlich auf die mündliche Auskunft hingewiesen wird. Zum Beispiel mittels Plakat: „Bei Fragen zu Allergenen oder Lebensmittelunverträglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden“ oder ähnlichen, gut sichtbaren Hinweisen. Es muss in diesem Fall aber sichergestellt werden, dass die nötigen Informationen schriftlich vorliegen oder jederzeit (gesamte Öffnungszeiten) jemand vor Ort, unmittelbar und fachlich korrekt Auskunft geben kann. Dies kann ein Koch, ein Küchenchef oder sonst eine instruierte und geschulte Person sein. 
Die 14 deklarationspflichtigen Allergene und Stoffe, die Unverträglichkeiten auslösen können, sind:

 

  • Glutenhaltiges Getreide wie: Weizen, Dinkel, Roggen, Gerste und Hafer

  • Krebstiere

  • Eier

  • Fische

  • Erdnüsse

  • Soja

  • Milch, inklusive Laktose

  • Hartschalenobst oder Nüsse: Mandeln, Hasel-, Wal-, Cashew-, Pecan-, Para-, Macadamia- oder Queenslandnüsse, Pistazien

  • Sellerie

  • Senf

  • Sesam

  • Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentration von mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als SO2

  • Lupinen

  • Weichtiere

Deklaration Herkunft Fleisch und Fisch:

Die schriftliche Deklarationspflicht für Fleisch im Offenverkauf bleibt bestehen. Es müssen weiterhin die Herkunft und ein allfälliger Einsatz von hormonellen und nicht hormonellen Leistungsförderern (wie Antibiotika), gemäss LDV*, schriftlich angegeben werden.  Zudem ist neu auch die Angabe der Herkunft bei Fisch aus Fischerei (Fangzone) und Zucht (Herkunftsland) obligatorisch. 
*LDV: Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung

 

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