Montag, 05.05.2025

Tat Nr. 40

Wir führen ein breites Sortiment an nachhaltigem Einweggeschirr

Mit unseren Produkten unterstützen wir eine nachhaltigere Take-away-Gastronomie.

Das Essen zum Mitnehmen gehört mittlerweile fest in unseren Alltag. Was aber für Gäste und Kunden praktisch ist, bleibt für die Umwelt nicht ohne Folgen. Um Kunststoffabfall zu reduzieren, gibt es daher in einigen Schweizer Städten/Kantonen bereits Anforderungen für den Gebrauch von Take-away-Einweggeschirr (siehe Tabelle am Ende) – weitere könnten bald folgen.

Das Auseinandersetzen mit alternativen Materialien lohnt sich – zugunsten der Umwelt und den Kunden von morgen. Wir haben das passende Sortiment für eine nachhaltigere Take-away-Gastronomie.

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Tabelle: Schweizer Städte/Kantone mit Anforderungen zu Take-away-Einweggeschirr

Stadt / Kanton Anforderung
Stadt Basel Mehrwegpflicht für alle Verkaufsstände im öffentlichen Raum
Kanton Basel-Stadt Allgemeine Mehrweggeschirrpflicht für Veranstaltende und permanente Verkaufsstände im öffentlichen Raum
Stadt Bern Mehrweggeschirr- und Pfandpflicht für Veranstaltungen ab 1'000 Personen
Stadt Genf Generelles Verbot von Einwegplastik in der Gastronomie ab 2025
Stadt Luzern Mehrwegpflicht oder Pflicht für biologisch abbaubares Einweggeschirr und Pfandpflicht bei Veranstaltungen
Stadt
St. Gallen
Mehrwegpflicht bei Veranstaltungen ab 500 Personen
Stadt Zürich Verpflichtendes Abfallkonzept inkl. eine verpflichtende Massnahme gegen Littering (Auswahl von 5) bei Veranstaltungen

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Änderungen oder Abweichungen sind möglich. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.