Montag, 21.04.2025

Umweltfreundlich serviert.

Für eine nachhaltigere Take-away-Gastronomie
Das Essen zum Mitnehmen gehört mittlerweile fest in unseren Alltag. Was aber für Gäste und Kunden praktisch ist, bleibt für die Umwelt nicht ohne Folgen. Um Kunststoffabfall zu reduzieren, gibt es daher in einigen Schweizer Städten/Kantonen bereits Anforderungen für den Gebrauch von Take-away-Einweggeschirr (siehe Tabelle am Ende) – weitere könnten bald folgen.

Das Auseinandersetzen mit alternativen Materialien lohnt sich – zugunsten der Umwelt und den Kunden von morgen. Wir haben das passende Sortiment, damit Sie mit Stil und Verantwortung servieren können.

Unsere nachhaltigen Einwegartikel sind:

  • Hergestellt aus nachwachsenden Ressourcen
  • Verantwortungsvoll beschafft
  • Lebensmittelsicher und ohne chemische Behandlungen
  • Funktional wie Plastikgeschirr

Nachhaltigere Take-away-Gastronomie – aber wie?
In der Broschüre «Nachhaltiges Einweggeschirr» erfahren Sie mehr über die verschiedenen Materialien, Einsatzbereiche sowie unser Sortiment.

Überzeugen Sie sich selbst von unserem nachhaltigen Einweggeschirr. Jetzt im Webshop & Prodega Easy entdecken!

 

Tabelle: Schweizer Städte/Kantone mit Anforderungen zu Take-away-Einweggeschirr

Stadt / KantonAnforderung
Stadt BaselMehrwegpflicht für alle Verkaufsstände im öffentlichen Raum
Kanton Basel-StadtAllgemeine Mehrweggeschirrpflicht für Veranstaltende und permanente Verkaufsstände im öffentlichen Raum
Stadt BernMehrweggeschirr- und Pfandpflicht für Veranstaltungen ab 1'000 Personen
Stadt GenfGenerelles Verbot von Einwegplastik in der Gastronomie ab 2025
Stadt LuzernMehrwegpflicht oder Pflicht für biologisch abbaubares Einweggeschirr und Pfandpflicht bei Veranstaltungen
Stadt
St. Gallen
Mehrwegpflicht bei Veranstaltungen ab 500 Personen
Stadt ZürichVerpflichtendes Abfallkonzept inkl. eine verpflichtende Massnahme gegen Littering (Auswahl von 5) bei Veranstaltungen

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Änderungen oder Abweichungen sind möglich. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

 

 

 

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