Antrag Junior Card

Fülle das Formular aus und starte das Online-Anmeldeverfahren.

Innerhalb weniger Tage erhältst du unseren Bericht zu deinem Antrag mit den Informationen über das weitere Vorgehen.


Angaben Lernende/r



Angaben gesetzliche Vertretung



Bedingungen Junior Card

  • Die angeforderte Kundenkarte ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Änderung beim Einkaufsberechtigten muss der Prodega sofort gemeldet werden. Die Kundenkarte ist bei jedem Besuch vorzuweisen.

  • Die persönliche Kundenkarte berechtigt zum Einkauf in allen Prodega Märkten und bleibt Eigentum der Transgourmet/Prodega.

  • Die Einkaufsberechtigung erlischt bei Ende der Lehre oder bei Lehrabbruch. Ein Lehrabbruch muss zwingend vom Lernenden innerhalb eines Monats der Prodega gemeldet werden.

  • Pro Lernende/r ist eine Begleitperson zugelassen

  • Die Waren werden rein netto verkauft, gegen Barzahlung in CHF oder €, per Maestro oder Postcard.

  • Bei Missbrauch der Junior Card wird die Einkaufsberechtigung entzogen

 

Jugendschutz

Die Jugendschutzgesetze verbieten den Verkauf von: Alcopops, Spirituosen, Aperitifs und Tabakprodukten an unter 18-Jährige, Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-Jährige. Die Mitarbeitenden der Transgourmet/Prodega dürfen einen Ausweis mit Altersangabe verlangen.

 

Datenschutz – Sicherheit und Schutz im Internet

Unsere vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärung finden Sie unter www.transgourmet.ch.